Dienstag, 24. März 2009

Ich frag' mal ganz doof...

Gleiches Recht für Alle?

Ich frage an, bei der BAFA: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - bafa.de

Von: XXXXXXXXXXX
Gesendet: Dienstag, 24. März 2009 19:19:54
An: umweltpraemie@bafa.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zur so genannten 'Abwrackprämie' zu beantworten:

Wie aus verschiedenen Quellen zu erfahren ist, ist die im Rahmen des Konjunkturpaketes II am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Umweltprämie von 2.500.- € für die Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten PKWs bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens für den Antragsteller steuerfrei (s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltprämie).

Den diesbezüglichen Artikel kann ich in der 'Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen'
(http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf)
leider nicht finden. Bitte teilen Sie mir den entsprechenden Absatz mit.

Gleichzeitig wird die Prämie jedoch auf Sozialleistungen des zweiten Sozialgesetzbuches (Hartz IV) als "Einnahme in Geldeswert"auf das Einkommen angerechnet (http://www.presseportal.de/pm/47069/1356728/lausitzer_rundschau).
Auch hier möchte ich Sie bitten, mir den relevanten Abschnitt der Richtlinie mitzuteilen.

Gemäß Punkt 2.2 der 'Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen' sind antragsberechtigt alle "Privatpersonen". Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern Empfänger von Sozialleistungen gemäß SGB II (vulgo Hartz IV) nicht zu der oben genanten Gruppe gehören sollten.

Gemäß §12 SGB II haben Leistungsempfänger Anspruch auf ein Vermögensfreibetrag von bis zu 9.750,- EUR (für nach dem 01.01.1948 Geborene), bzw. bis zu 33.800,- EUR für früher Geborene (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_für_Arbeitsuchende#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen).

Außerdem gelte nach einer Entscheidung des BSG vom 6. September 2007 ein Kfz bis zu einem Verkehrswert von 7.500 EUR als angemessen und sei als Vemögen nicht zu berücksichtigen.

Da es nun prämienberechtigte Neufahrzeuge gibt, deren Kaufpreis unter dem Vermögensfreibetrag eines SGB II-Leistungsempfängers liegt (z.B. Dacia Logan, Peugeot 107), möchte ich gerne erfahren, inwieweit die gängige Praxis - wie oben beschrieben - nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3, Abs. 1) verstößt.

Unabhängig von der Frage, ob es Sinn ergibt, wenn ein Empfänger von SGB II-Leistungen seinen Vermögensfreibetrag für die Anschaffung eines neuen PKW aufwendet, sehe ich hier eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz und frage mich - und Sie -, inwieweit es rechtlich zu vereinbaren ist, dass bei 'Hartz IV'-ern die Umweltprämie als "Einnahme in Geldeswert" auf das Einkommen angerechnet wird, während andere Antragsteller die Prämie als steuerfreie Zuwendung betrachten können.

Über eine umgehende Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXX

PS: Ich behalte mir vor, diese E-Mail und Ihre Antwort im world wide web / Internet (ggf. anonymisiert) zu veröffentlichen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe der Gründe mit. Vielen Dank!


Mal schauen, was die so sagen...

Donnerstag, 12. März 2009

Are we there yet?

"Staatsmonopolistischer Kapitalismus (SMK) oder Staatsmonopolkapitalismus ist eine ursprünglich marxistisch-leninistische Bezeichnung für die Verschmelzung des imperialistischen Staats mit der Wirtschaft – die in dieser Phase nur noch aus dünn maskierten Monopolen bestehe – zu einem einzigen Herrschaftsinstrument unter Führung einer Finanzoligarchie, die in der Endphase des Kapitalismus erfolge. In der Bundesrepublik Deutschland war hierfür das Kürzel Stamokap gebräuchlich.

Die Stamokap-Analyse trifft mehrere Kernaussagen für die staatsmonopolistische Phase des Imperialismus. Dies sind hauptsächlich:

Der Stamokap sei eine historische Phase des Spätkapitalismus, die durch besondere ökonomische und politische Merkmale gekennzeichnet sei. Was die ökonomische Seite betrifft, so würden in jeder Branche eine kleine Anzahl großer Konzerne eine bedeutende Rolle spielen. Diese Großunternehmen verfügten über eine immense Marktmacht und besäßen aufgrund ihres Monopolcharakters sowie ihrer Größenvorteile entscheidende Rentabilitätsvorteile gegenüber anderen kleineren Unternehmen.

In politischer Hinsicht seien staatliche Eingriffe in die kapitalistische Produktionsweise charakteristisch für den Stamokap. Diese Regulierung zeichne sich aus durch staatliche Steuerpolitik, Subventionen, Investitionen, Verteilungspolitik, Sozialtransfers etc. Zu guter Letzt sorge der Staat also immer für eine Beschleunigung der kapitalistischen Akkumulation im Sinne der Konzerne, für Umverteilung von unten nach oben und für die Reproduktion des gesamten monopolkapitalistischen Systems.

Der ökonomische Einfluss der Großunternehmen wirke in die politische Sphäre hinein. Über Verbindungen zum Staat würden die Konzerne die Richtung und Maßnahmen der Politik zugunsten ihrer Interessen lenken und beeinflussen. Diese Einflussnahme erfolge durch Verbandslobbys, wechselseitigen Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Politik sowie institutionalisierte Bündnisse.

Im Stamokap würden kapitalistische Widersprüche nicht gelöst, sondern nur verschleiert. Die Kluft zwischen armen und reichen Menschen werde größer, der Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Produktion und kapitalistischer Aneignung bleibe bestehen. In letzter Instanz seien Unterdrückung, Militarisierung und Krieg dem Stamokap systemimmanent, da Gewalt – in welcher Form auch immer – sein Vermittlungsmechanismus bleibe."

Quelle: Wikipedia