Dienstag, 24. März 2009

Ich frag' mal ganz doof...

Gleiches Recht für Alle?

Ich frage an, bei der BAFA: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - bafa.de

Von: XXXXXXXXXXX
Gesendet: Dienstag, 24. März 2009 19:19:54
An: umweltpraemie@bafa.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir folgende Fragen zur so genannten 'Abwrackprämie' zu beantworten:

Wie aus verschiedenen Quellen zu erfahren ist, ist die im Rahmen des Konjunkturpaketes II am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Umweltprämie von 2.500.- € für die Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten PKWs bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens für den Antragsteller steuerfrei (s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltprämie).

Den diesbezüglichen Artikel kann ich in der 'Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen'
(http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf)
leider nicht finden. Bitte teilen Sie mir den entsprechenden Absatz mit.

Gleichzeitig wird die Prämie jedoch auf Sozialleistungen des zweiten Sozialgesetzbuches (Hartz IV) als "Einnahme in Geldeswert"auf das Einkommen angerechnet (http://www.presseportal.de/pm/47069/1356728/lausitzer_rundschau).
Auch hier möchte ich Sie bitten, mir den relevanten Abschnitt der Richtlinie mitzuteilen.

Gemäß Punkt 2.2 der 'Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen' sind antragsberechtigt alle "Privatpersonen". Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern Empfänger von Sozialleistungen gemäß SGB II (vulgo Hartz IV) nicht zu der oben genanten Gruppe gehören sollten.

Gemäß §12 SGB II haben Leistungsempfänger Anspruch auf ein Vermögensfreibetrag von bis zu 9.750,- EUR (für nach dem 01.01.1948 Geborene), bzw. bis zu 33.800,- EUR für früher Geborene (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_für_Arbeitsuchende#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen).

Außerdem gelte nach einer Entscheidung des BSG vom 6. September 2007 ein Kfz bis zu einem Verkehrswert von 7.500 EUR als angemessen und sei als Vemögen nicht zu berücksichtigen.

Da es nun prämienberechtigte Neufahrzeuge gibt, deren Kaufpreis unter dem Vermögensfreibetrag eines SGB II-Leistungsempfängers liegt (z.B. Dacia Logan, Peugeot 107), möchte ich gerne erfahren, inwieweit die gängige Praxis - wie oben beschrieben - nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3, Abs. 1) verstößt.

Unabhängig von der Frage, ob es Sinn ergibt, wenn ein Empfänger von SGB II-Leistungen seinen Vermögensfreibetrag für die Anschaffung eines neuen PKW aufwendet, sehe ich hier eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz und frage mich - und Sie -, inwieweit es rechtlich zu vereinbaren ist, dass bei 'Hartz IV'-ern die Umweltprämie als "Einnahme in Geldeswert" auf das Einkommen angerechnet wird, während andere Antragsteller die Prämie als steuerfreie Zuwendung betrachten können.

Über eine umgehende Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXX

PS: Ich behalte mir vor, diese E-Mail und Ihre Antwort im world wide web / Internet (ggf. anonymisiert) zu veröffentlichen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe der Gründe mit. Vielen Dank!


Mal schauen, was die so sagen...

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