...kriegt doofe Antworten?
"Von: Umweltpraemie Umweltpraemie (Umweltpraemie@bafa.bund.de)
Gesendet: Freitag, 27. März 2009 13:05:02
An: xxxk@hxxx.com
Sehr geehrter Herr [hier mein E-Mail-Nick, obwohl ich mit vollem Namen unterschrieben habe],
antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Privatpersonen und damit
natürlich auch Hartz IV-Empfänger.
Inwieweit eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld stattfindet,
entscheidet die zuständige Arbeitsagentur. Setzen sie sich bitte mit
dieser in Kontakt."
Das war's. Keine Unterschrift, nix. Also, die 'zuständige' Arbeitsagentur fragen.
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